Langzeitarbeitslosigkeit

Langzeitarbeitslosigkeit
Lạng|zeit|ar|beits|lo|sig|keit 〈f. 20; unz.〉 Arbeitslosigkeit über einen langen Zeitraum hinweg; Sy Dauerarbeitslosigkeit

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Lạng|zeit|ar|beits|lo|sig|keit, die:
Arbeitslosigkeit von langer Dauer.

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Langzeitarbeitslosigkeit,
 
Bezeichnung für die Arbeitslosigkeit, bei der Personen ein Jahr und länger ohne Beschäftigung sind. Im früheren Bundesgebiet hat sich die Zahl der Langzeitarbeitslosen von (1990) 513 400 auf (2000) 884 000 erhöht; das sind 37,1 % aller Arbeitslosen (1990: 29,7 %). In den neuen Bundesländern wurden (2000) 459 000 Langzeitarbeitslose registriert (Anteil an allen Arbeitslosen: 35,3 %). In Gesamtdeutschland waren (2000) 36,5 % aller Arbeitslosen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen, wobei Problemgruppen des Arbeitsmarkts (Personen mit geringer Qualifikation oder mit gesundheitlichen Einschränkungen, ältere Arbeitnehmer, Frauen) überdurchschnittlich vertreten waren. Je länger eine Person arbeitslos ist, desto eher ist ein potenzieller Arbeitgeber geneigt, aus der Dauer der Arbeitslosigkeit negative Rückschlüsse z. B. auf Qualifikation und Arbeitsbereitschaft dieser Person zu ziehen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht gilt Langzeitarbeitslosigkeit als Indikator für eine ungünstige Arbeitsmarktverfassung; so wird der Anteil Langzeitarbeitsloser von der OECD z. B. herangezogen, um im Ländervergleich flexible, funktionierende Arbeitsmärkte (z. B. USA) von verfestigten, überregulierten (z. B. Deutschland, Frankreich) zu unterscheiden. Als Gründe für das schlechte Abschneiden westeuropäischer Staaten werden überwiegend die vergleichsweise hohe soziale Absicherung, Inflexibilität bei Löhnen und Arbeitszeiten, geringe Mobilität und die Schutzgesetze für Arbeitnehmer genannt.

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Lạng|zeit|ar|beits|lo|sig|keit, die: Arbeitslosigkeit von langer Dauer: Denn der Erfolg der Kreisoffensive gegen L. und den damit häufig verbundenen sozialen Abstieg kann sich durchaus sehen lassen (FR 4. 2. 99, 33).

Universal-Lexikon. 2012.

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